Erbrecht

Unsere Beratung gilt nicht nur dem Zivilrecht (Testament / Erbvertrag), sondern insbesondere auch dem Erbschaftsteuerrecht bzw. bei der Vermögensübertragung unter Lebenden dem Schenkungsteuerrecht (z.B. Übertragung von Immobilenvermögen / Unternehmensnachfolge).

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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Unfall oder schwere Erkrankung - bestimmen Sie für sich selbst, was in einer Situation, in der Ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung unmöglich ist, in Bezug auf Ihre Immobilien oder Gesellschaftsanteile unternommen oder unterlassen werden soll oder wer was für Sie entscheiden darf.

Regenerative Energien

Moderne Energien sind uns ein Anliegen. Wir begleiten Sie bei der Suche nach Projekten, der Wahl der richtigen Rechtsform, aber auch bei der Rentabilitätsberechnung, der Hilfe bei Finanzierung und Kapitalbeschaffung sowie der Suche nach möglicherweise passenden Förderprogrammen. Wir prüfen und verfassen Verträge (z.B. zur Grundstückssicherung, mit Projektpartnern, mit Kunden usw.), lassen Ihre Marken oder Namen schützen und begleiten Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Vertragsrecht

Ganz gleich, ob Sie einen rechtssicheren Vertrag erstellen lassen wollen um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden oder ob Sie, etwa um Unklarheiten auszuräumen, einen Vertrag vor seinem Abschluss oder seiner notariellen Beurkundung überprüfen lassen möchten - wir unterstützen und beraten Sie.

Eheverträge / Vermögensausein­andersetzungen

Nicht nur für Unternehmer*Innen ist ein Ehevertrag ein wichtiges Gestaltungsinstrument, um das Unternehmen und die während der Ehe erwirtschafteten Unternehmensgewinne vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Auch für Paare mit Kindern aus früheren Partnerschaften kann ein Ehevertrag wichtig sein, um etwa im Todesfall zunächst die eigenen Kinder abzusichern. Daneben kann beispielsweise ein Güterstandswechsel in einem Ehevertrag als Gestaltungsinstrument dienen um Schenkungssteuern zu vermeiden oder Pflichtteilsansprüche eines Kindes zu reduzieren.