Gestaltung im Fokus
Unser Beratungsansatz ist umfassend und vorausschauend. Wir beraten Sie zu den großen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abfassung Ihrer Letztwilligen Verfügung wie auch bei Schenkungen (zum Beispiel auch bei der #Unternehmensnachfolge). Nach vollzogener Schenkung beziehungsweise nach dem Erbfall sind wir Ihr Partner bei Ihrer Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuererklärung. Auch hier bieten sich noch Gestaltungsspielräume, zum Beispiel bei der Bewertung von Immobilen oder Unternehmen.
Wichtige Fragestellungen hierbei sind unter anderem:
- Zu welchem Zeitpunkt kann ich welche Vermögensteile steuergünstig übertragen?
- Wie sichere ich dabei dennoch meine Altersvorsorge?
- An wen übertrage ich welches Vermögen?
- Welches Vermögen wird als Betriebsvermögen begünstigt?
- Wie wirkt sich der Pflichtteil steuerlich aus?
Wenn Sie ein größeres Vermögen geerbt haben, können wir Sie auch bei der Vermögensverwaltung mit den individuellen Leistungen unseres #Family-Office unterstützen.
Profitieren Sie von der Mehrfachkompetenz der Berater in unserer Wirtschaftskanzlei.
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Ihr reichert&reichert Team hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:
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