Fachnews 30.04.2021

Aus dem Datenschutz-Blog: Prüfaufwand für Schweizer Unternehmen durch die Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz

 

Das Bundesgesetz über den Datenschutz in seiner aktuellen Fassung geht zurück auf den 19. Juni 1992. Die den Gesetzgebungsentwurf begleitende Botschaft begründete die Notwendigkeit der Gesetzgebung seinerzeit einleitend mit der »enormen Intensivierung der Datenverarbeitung und Datenverbreitung in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat und dem zunehmenden Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in praktisch allen Bereichen des Lebens«.

Ziele der Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz

Führt man sich vor Augen, dass zur Inkraftsetzung des aktuellen DSG weder das erste Smartphone noch der erste Tablet-PC entwickelt waren (das erste Smartphone stellte die Apple Corporation im Januar 2007, den ersten Tablet-PC ebenfalls die Apple Corporation im April 2010 vor) und der erste als Notebook bezeichnete mobile Computer von Toshiba 1987, gerade ein Jahr vor der Botschaft des aktuellen DSG, auf dem Schweizer Markt eingeführt wurde, überrascht es kaum, dass der damalige Fokus der Zielsetzung noch immer aktuell und zeitgemäß gelesen werden kann.

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