Juli 2015 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter im Inland?

Während der Berater eine Betriebsstätte – auch wegen des Erfordernisses einer festen Einrichtung – eher „auf dem Zettel“ hat, wird der ständige Vertreter vom Berater eher „übersehen“ und ist deshalb umso gefährlicher für die ausländische Kapitalgesellschaft. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass Finanzämter häufig die Auffassung vertreten, dass der gesetzliche Vertreter einer Kapitalgesellschaft zugleich deren ständiger Vertreter sein kann. Der vorliegende Beitrag analysiert die einschlägige Rechtsprechung und widmet sich auch der Frage nach der Abgrenzung zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO).

erschienen in: PIStB Praxis Internationale Steuerberatung, Nr. 7/2015, S. 185

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