Juli 2014 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Die Geschäftsleitende Holding im Sinne § 50d Abs. 3 EStG

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Anforderungen, die das BMF an das Vorliegen einer sog. Geschäftsleitenden Holding im Sinne § 50d Abs. 3 EStG stellt, die durch eine vom Verfasser für eine schweizerische Muttergesellschaft beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragte und erteilte verbindliche Auskunft im Sinne § 89 Abs. 2 AO in zwei wesentlichen Punkten konkretisiert wurden.

erschienen in: Internationale Steuer-Rundschau (ISR), Nr. 7/2014, S. 231