März 2008 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

GmbH und GmbH & Co. KG als Schutzschild vor der Künstlersozialabgabe?

Was hat ein Exotenthema wie die Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) mit der GmbH bzw. der GmbH & Co. KG als Rechtsform zu tun? Was ist die Künstlersozialabgabe eigentlich? Nahe liegende Fragen, die der Autor in diesem Beitrag beispielhaft für den gesetzestypischen Bereich der Werbewirtschaft beantworten und dabei aufzeigen wird, dass GmbH und GmbH & Co. KG auf der richtigen Seite der Vertragsbeziehungen zwischen Künstler und Werbeagentur sowie deren Kunden eingesetzt - die sog. Künstlersozialabgabe vermeiden hilft und damit ein Thema für jedes Unternehmen ist, egal ob es Werbung verkauft oder einkauft. Zudem wirft das KSVG die Frage der Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf ungewohnte Art und Weise neu auf und gilt es zu klären, ob die Gesellschafter der GmbH & Co. KG in der KSVG versicherungspflichtig sein können.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 05/2008, S. 250

Downloads & Links