Dezember 2017 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Die ständige Wohnstätte im Spiegel verbindlicher Auskünfte deutscher Finanzbehörden

Seit einigen Jahren kommt es vermehrt dazu, dass in der Schweiz lebende, wohlhabende Personen in Deutschland Eigentumswohnungen erwerben, um diese als Ferienwohnungen zu nutzen. Wären diese als ständige Wohnstätte nach den beiden DBA mit der Schweiz zu qualifizieren, so hätte dies unter Umständen erhebliche steuerliche Auswirkungen für die Betroffenen und zwar nicht nur in Bezug auf die laufende Ertragsbesteuerung, sondern insbesondere auch für die Besteuerung des Erbfalls. Vor dem Hintergrund von vier in den letzten 12 Monaten erteilten verbindlichen Auskünften deutscher Finanzbehörden wird diese Thematik dargestellt.

erschienen in: Internationales Steuerrecht (IStR), Nr. 24/2017, S. 1020-1026.