Fachnews 04.02.2019

Steuern: Gut zu wissen

Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2018 verlängert sich auf den 31.07.2019, bei beratenen Steuerpflichtigen auf den 28.02.2020. Weitere Fristverlängerungen werden nur noch in Ausnahmefällen gewährt. Ab dem 01.03.2020 werden automatisch Verspätungszuschläge erhoben.
 
Ab 01.01.2019 werden Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, die für mindestens CHF 100.000,00 pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen (d. h. die Einfuhrsteuer beträgt nicht mehr als CHF 5) vom Ausland in die Schweiz senden. Diese Neuerung wird vor allem ausländische Online-Händler betreffen.
 
Ab dem kommenden Jahr sollen Dienstwagen mit Elektromotor steuerlich begünstigt werden. Bislang muss ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen auch privat nutzt, ein Prozent vom Listenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Hier gilt der individuelle Einkommensteuersatz. Jetzt soll der geldwerte Vorteil auf 0,5 Prozent halbiert werden. Die Regelung soll auch für Hybridfahrzeuge  gelten, die einen Verbrennungs- und einen Elektromotor kombiniert einsetzen. Die Neuregelung gilt nur für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind und die in den Jahren 2019 bis 2021 angeschafft oder geleast werden. Der Gesetzesentwurf liegt seit 10.08.2018 vor, ist jedoch noch nicht entschieden.
 
Sandra Mast, Steuerfachwirtin