Mai 2014 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein
Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten zwischen Kapitalgesellschaften
Ein Betriebsinhaber kann seinen Betrieb gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 EStG unentgeltlich zu Buchwerten auf einen anderen Rechtsträger übertragen, ohne dass ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn entsteht. Dabei sollen als übertragender wie als übernehmender Rechtsträger auch Kapitalgesellschaften in Betracht kommen. Insoweit stellt sich dann allerdings die Frage, wie sich die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und der verdeckten Einlage zur unentgeltlichen Betriebsübertragung verhalten.
erschienen in: Gestaltende Steuerberatung (GStB), Nr. 5/2014, S. 172
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