Mai 2012 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Neues vom BGH zur Unterbilanzhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung

Der BGH hat mit Urteil vom 6.3.2012 (BGH v. 6.3.2012 - II ZR 56/10) nunmehr erneut die von ihm im Jahre 2003 eingeleitete, sehr weitreichende Unterbilanzhaftung der Gesellschafter bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH gegenüber dem Handelsregister eingegrenzt. Der Beitrag stellt diese Eingrenzung vor und diskutiert aus Sicht potentiell betroffener GmbH-Gesellschafter Argumente zur weiteren Eingrenzung der Unterbilanzhaftung.

erschienen in: Steuerberater Woche (StBW), Nr. 09/2012, S. 430

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