Buchhaltung/Rechnungswesen

Ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Ihre Daten sind jederzeit abrufbar in unserem Mandantenportal wie auch in unserer Mandanten-App (Digital Services, Controlling). So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand. Gerne betreuen wir auch Ihre Buchhaltung vor Ort und Schulen Ihre Mitarbeiter.

Lohnbuchhaltung

Im Bereich der Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen einen Komplettservice. Neben der eigentlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, profitieren Sie von unserer Beratung im Arbeitsrecht und von unseren Dienstleistungen im Bereich der HR-Services. Gewinnen Sie Sicherheit bei grenzüberschreitenden Themen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht (Grenzgänger, Digital Services).

Jahresabschluss

Auf Basis der Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihren Jahresabschluss zeitnah. Wie hat sich Ihr Unternehmen entwickelt, was können Sie für die Zukunft mitnehmen? Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Gestaltungsmöglichkeiten für den laufenden wie auch für künftige Jahresabschlüsse. Wir loten die Spielräume zwischen Bewertungsansätzen im Handels- und Steuerrecht aus und planen mit Ihnen die Steuerbelastung der Zukunft.

Internationales Steuerrecht

Profitieren Sie bei grenzüberschreitenden Fragen und Anliegen von der hohen fachlichen Kompetenz und dem Erfahrungsschatz unserer Steuerexperten.

Weiterlesen

Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt – das Entdeckungsrisiko ist so hoch wie nie. Auf Grund unserer Mehrfachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwälte begleiten wir bereits seit langer Zeit Unternehmer und Privatpersonen in steuerstrafrechtlichen Verfahren. Dabei versuchen wir, solche Verfahren beispielsweise durch strafbefreiende Selbstanzeige zu verhindern. Wo dies nicht möglich ist, bemühen wir uns um eine möglichst schonende Beendigung des Steuerstrafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren vor Eröffnung einer öffentlichen Verhandlung, z. B. durch eine Verfahrenseinstellung.

Schenkung- und Erbschaftsteuer

Nachfolge rechtzeitig regeln. Kaum ein Thema bietet so viel Raum für Gestaltung und berührt so viele fachliche und emotionale Aspekte. Unser Beratungsansatz ist umfassend und vorausschauend. Wir bringen erbrechtliche, erbschaftsteuerliche sowie persönliche Überlegungen in Einklang. Sogar nach dem Erbfall bietet das Erbschaftsteuerrecht Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. bei der Unternehmensbewertung, im Erbrecht und bei der Unternehmensnachfolge).