
"Verschenken und Vererben" Impulse aus der Steuer-und Rechtsberatung
"Verschenken und Vererben" - ein Thema, das uns alle betrifft.
In vielen Familien in Deutschland und auch in unseren europäischen Nachbarstaaten sind in einer langen Friedenszeit durchaus erfreuliche Vermögen entstanden. Gleichzeitig unterliegen unsere Lebenswirklichkeiten einer großen Veränderung. Wir werden sehr viel älter als früher. Viele Menschen sterben ohne nahe Angehörige zu hinterlassen. In zahlreichen Familien leben Menschen mit Beeinträchtigung. viele Menschen leben als Singles oder unverheiratet als Paar. Kinder verziehen ins Ausland zur Ausbildung oder bleiben auch dort um zu leben und zu arbeiten. Ein Teil unseres Lebens spielt in der virtuellen Welt des Internet. Schließlich gehören zu vielen Vermögen auch Unternehmen(-santeile).
Im Rahmen unserer Vortragsreihe "Impulse aus der Kanzlei", die am Dienstag, den 24. Januar 2023 beim Weingut Vollmayer in Singen und am Donnerstag, den 26. Januar in unserer Kanzlei in Konstanz stattgefunden hat, haben Sie hoffentlich einen aktuellen und kompakten Einblick in die facettenreiche Thematik "Verschenken und Vererben" gewinnen können.
Mit den vielfältigen Kompetenzen unserer Mitarbeitenden können wir Ihnen eine umfangreiche Beratung in dieser gesamten Themenvielfalt anbieten. Sollten daher bei Ihnen im Nachgang weitere Fragen aufgekommen sein, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Sie konnten nicht persönlich dabei sein und möchten trotzdem ein paar gute Impulse bekommen?
Gerne haben wir Ihnen eine Übersicht über die Vortragsinhalte hier zusammengestellt:
- Immobilien verschenken oder vererben - wie können wir Stolperfallen überwinden? / Jasmin Hadjiani, Rechtsanwältin, Immobilienbewerterin (DIA), Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Die besondere Situation von Immobilienvermögen erfordert im Erbe und der Schenkung umsichtige Gestaltung und Voraussicht. Was müssen Sie dazu wissen? Was ist zu beachten? Es ist völlig gleichgültig, ob aufgrund gesetzlicher Erbfolge, durch Testament oder als Schenkung unter Lebenden - wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, ist in Deutschland steuerpflichtig und muss somit dafür Steuern zahlen. Dies gilt i.d.R. wenn Erbe oder Erblasser in Deutschland wohnen oder die Immobilie in Deutschland liegt.
Die anzunehmende Steuerlast hängt jedoch von der Höhe des übertragenen Vermögens ab, von der Verwandtschaftsbeziehung und der Steuerklasse des Empfangenden.
Und natürlich davon, wie vorausschauend und sinnvoll das Erbe oder die Schenkung geplant und vorbereitet war! Die Erbschaftssteuer bei Immobilien kann - gut geplant - deutlich gesenkt werden.
Wie unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung und zeigen Ihnen auf, warum frühzeitiges Planen bei den Themen schenken und vererben wichtig ist und welche Überlegungen Sie bei Ihrer individuellen Planung beachten sollten.
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- Warum tun wir uns so schwer ein Testament zu schreiben? / Dr. Hansjörg Reichert, Rechtsanwalt und Steuerberater
Die Beschäftigung mit dem Tod oder dem Tod naher Angehöriger fällt uns oft nicht leicht. Dabei kann ein Testament oder eine andere Erbregelung auch Ruhe und Sicherheit geben. Wir zeigen Ihnen gerne auf, wie ein positiver und gestaltender Dialog möglich ist und helfen Ihnen dabei, aus dem "eigenen Willen" ein "eigenes Testament" zu machen und geben Ihnen klare Hinweise an die Hand worauf Sie bei der Gestaltung achten sollten.
- Besondere Testamente für Patchwork-Familien und unverheiratete Paare / Jasmin Hadjiani, Rechtsanwältin, Immobilienbewerterin (DIA), Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Unser familiäres Zusammenleben hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich flexibilisiert. Kaum verändert hat sich jedoch das derzeitige Erbrecht, das nach wie vor nach dem "klassischen" Familienmodell ausgerichtet ist und dieses auch erbschaftsteuerlich deutlich begünstigt. Zwischen unverheirateten Paaren und/oder Patchwork-Familien besteht kein gesetzliches Erbrecht. Im Fall des Todes des anderen gilt der Parter zudem als fremder Dritter - weshalb mit einem niedrigen Steuerfreibetrag von gerade einmal 20.000€ zu rechnen ist. Dasselbe gilt für die Kinder des Partners, die mangels Heirat ihrer Eltern keine steuerlich begünstigten "Stiefkinder" sind. Diese steuerlich sehr ungünstige Sitation kann nur durch eine Hochzeit oder aber durch eine Adoption des Partnerkindes vermieden werden. Unverheiratete Paare und/oder Patwork-Familien tun daher gut daran, sich über die von Ihnen gewünschten erbrechtlichen Regelungen frühzeitig Gedanken zu machen und sich fachlichen Rat einzuholen, damit ihre Wünsche rechtssicher und möglichst steuergünstig umgsetzt werden.
- Das sogenannte Behindertentestament bei Familien mit Menschen mit Beeinträchtigung / Jasmin Hadjiani, Rechtsanwältin, Immobilienbewerterin (DIA), Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Besondere Lebenssituationen erfordern besondere Testamente. Wir geben Ihnen wichtige Tipps zur rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung eines Behindertentestaments oder einer Schenkung, um das Erbe weitgehend vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen. Eltern eines Kindes mit Beeinträchtigung und Pflegegrad stehen vor der großen Herausforderung, bei der Regelung der Vermögensnachfolge sicherzustellen, dass das behinderte Kind auch nach dem Tod der Eltern bestmöglich versorgt ist. Das Ziel der Gestaltung sollte hier sein, dass die dem Kind zufließenden Vermögenswerte seine persönliche Lebensqualität steigern, ihm Annehmlichkeiten ermöglichen wie z.B. die Inanspruchnahme von Freizeitangeboten oder die Finanzierung von Urlauben.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung.
- Steueroptimierte Unternehmertestamente und Nachfolgeregelung / Jasmin Hadjiani, Rechtsanwältin, Immobilienbewerterin (DIA), Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Unternehmer tragen Verantwortung. Das Lebenswerk sichern, die Nachfolge regeln und das Unternehmen mit Weitblick in die Zukunft führen. Das ist der Wunsch vieler Unternehmer, wenn Sie sich bereits frühzeitig absichern möchten oder aber bevor sie den verdienten Ruhestand antreten. Immer geht es bei der Testamentgestaltung von Familienunternehmen neben der finaniellen Absicherung der Angehörigen vor allem auch um die Unternehmensfortführung in der Zukunft, letztlich in Verantwortung für die Mitarbeitenden und deren Familien. Eine verantwortungsvolle Nachfolgeplanung setzt zwar den rechtzeitigen Einbezug der nächsten Generation voraus, den Kindern die Nachfolge aufzudrängen, ist jedoch nicht sinnvoll. Die Strukturierung der Nachfolge von Familien und deren Unternehmen bedarf nicht nur des Blickes auf die familiäre Situation, sondern sie erfordert eine ganzheitliche Betrachtung des Zusammenspiels von Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Steuerrecht.
- Erbschaft über Grenzen | Deutschland - Schweiz / Nils Stark, LL.M. (Liechtenstein), Rechtsanwalt
Besonders in Grenznähe bestehen oftmals Verwandtschaftsverhältnisse über die Grenzen. Wer träumt nicht vom Schweizer Millionenerbe von der längst vergessenen Tante? Was viele Erblasser nicht bedenken: In der Schweiz gilt ein anderes Ehegüter-und Erbrecht als in Deutschland. Was viele Erben nicht wissen: Wie wird das Millionenerbe dann versteuert? Gezielte Planung kann sich lohnen. Vorab sei gesagt: Wer die Schweiz nur für ein Erbschaftsteuerparadies hält, ist schlecht beraten. Übrigens: Ihr Testament und auch ein etwaiger Ehevertrag sind bei einem Wegzug in die Schweiz dringend zu prüfen und evtl. zu ändern. Sollten Sie Interesse an einem Umzug in die Schweiz haben, können wir SIe umfassend bei der Planung etwaiger Optimierungen der Erbschaftsteuer beraten. Sprechen SIe uns gerne an. Unser Schweizer Kooperationspartner unterstützt Sie auch gerne bei der steueroptimierten Strukturierung Ihres Vermögens in der Schweiz.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie eine individuelle und ausführliche Beratung zu den einzelen Themen wünschen, wenden Sie sich gerne per Mail an kanzlei@reichert-reichert.de oder telefonisch unter 07731-9587-0 an uns. Wir freuen uns auf Sie!
Sie sind an den Themen interessiert und möchten sich gerne selbst einlesen?
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Ihr reichert&reichert Team hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:
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