Fachnews 17.08.2020

Aus dem Datenschutz-Blog: DSGVO vs. KUG: Die Veröffentlichung von Fotografien

 
Ist eine Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos so einfach widerrufbar, wenn sie Teil eines gegenseitigen Vertrags ist? Ist eine Einwilligung dann überhaupt erforderlich? Durch die Datenschutz-Brille betrachtet mögen die Antworten recht leicht ausfallen, wäre da nicht noch das KUG.
 
Zur aktuellen Situation: Auf Personenfotografien werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die DSGVO ist anwendbar. Das KUG (= Kunsturhebergesetz) allerdings auch. Das hat u.a. das Bundesinnenministerium eindeutig bestätigt. DSGVO und KUG kreuzen sich nur dann, wenn Fotos veröffentlicht werden sollen. Das KUG verlangt eine Einwilligung der betroffenen Personen, die DSGVO in der Regel auch. Beide Gesetze halten jedoch Ausnahmen vor. Die Veröffentlichung kann in beiden Fällen widerrufen werden.
 
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