Kanzleinews 25.01.2018

Die Datenschutzgrundverordung (DSGVO)- Vortrag von Matthias Herkert

Ab dem 25.05.2018 wird es ernst: Nach der zweijährigen Übergangsfrist gelten ab diesen Zeitpunkt die neuen Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

Alle betrieblichen Abläufe sind mit Blick auf neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu überprüfen und ggf. anzupassen. Schützen Sie sich als Unternehmer vor empfindlich hohen Strafen von bis zu 4 Prozent des Umsatzes bzw. 20 Mio. EUR, die bei unzureichendem Datenschutz oder fahrlässigem Verhalten bei der Datenverarbeitung personenbezogener Daten drohen können. Ergreifen Sie jetzt die notwendigen Maßnahmen! Im Vortrag werden zu allen wichtigen Fragen Fallbeispiele und Empfehlungen aus der Praxis gegeben.

Zu dem Vortrag sind Sie herzlichst eingeladen:

Donnerstag, 25. Januar 2017, Beginn 18.00 Uhr

ALLEUM Akademie Allensbach,

Von-Steinbeis-Straße 16, 78476 Allensbach

Anmeldepauschale von 20,- €

Sie können sich über den Anmeldung Vortrag 'DSGVO'anmelden.