Abwärmenutzung von Biogasanlagen - eine unentgeltliche Wertabgabe?
Besiegelt die umsatzsteuerrechtliche Behandlung das Ende der Kraft-Wärme-Kopplung bei
Biogasanlagen?
Der Gesetzgeber setzt seit 2004 auf Kraft-Wärme Kopplung bei Biogasanlagen. Die Abwärmenutzung ist seit 2012 Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung. Die umsatzsteuerliechen Konsequenzen hieraus hat die Finanzverwaltung offensichtlich noch nicht zu Ende gedacht. Der UStAE lässt diese Frage offen oder ist hierzu jedenfalls nicht eindeutig. Festzuhalten ist, dass die Abwärme Netzbetreibern selbst dann nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, wenn dies in Verträgen so formuliert wird. Entgelte sind vielmehr der vom Abnehmer der elektrischen Energie bezahlte KWK-Bonus (Entgelt eines Dritten) sowie das Entgelt für die Netzbereitstellung des Netzbetreibers (Verrechnung/tauschähnlicher Umsatz).
erschienen in: Umsatzsteuer-Rundschau (UR), Nr. 22/2016, S. 861