November 2016 von Dr. Hansjörg Reichert und Pascale Isabelle Meier

Abwärmenutzung von Biogasanlagen - eine unentgeltliche Wertabgabe?

Besiegelt die umsatzsteuerrechtliche Behandlung das Ende der Kraft-Wärme-Kopplung bei
Biogasanlagen? 

Der Gesetzgeber setzt seit 2004 auf Kraft-Wärme­ Kopplung bei  Biogasanlagen. Die  Abwärmenutzung ist seit 2012 Voraussetzung für  den Erhalt  der Einspei­severgütung. Die  umsatzsteuerliechen Konsequenzen hieraus hat  die Finanzverwaltung offensichtlich noch nicht   zu Ende  gedacht. Der  UStAE  lässt  diese  Frage offen  oder  ist  hierzu jedenfalls nicht eindeutig.  Festzuhalten ist, dass die  Abwärme Netzbetreibern selbst dann  nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt  wird, wenn dies  in Verträgen so formuliert wird. Entgelte sind vielmehr der vom Abnehmer der elektrischen Energie bezahlte KWK-Bonus (Entgelt eines  Dritten) sowie  das Entgelt für  die Netzbereitstellung des Netzbetreibers (Verrechnung/tauschähnlicher Umsatz).

erschienen in: Umsatzsteuer-Rundschau (UR), Nr. 22/2016, S. 861

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