Fachnews 06.03.2024

Aus dem Datenschutz-Blog: DSA, DMA, AIA, NIS2 – Die Erweiterung des EU-Regelwerks für digitale Sachverhalte

DSA, DMA, AIA, NIS2 – Die Erweiterung des EU-Regelwerks für digitale Sachverhalte

Was sich anhört wie ein Satz aus einem beliebten deutschen Rap-Lied ist tatsächlich Teil der EU-Digitalisierungsstrategie für digitale Sachverhalte. Wir schauen hinter die Kürzel und zeigen, was 2024 und darüber hinaus wichtig wird und ist.

Die gesetzliche Regelung digitaler Sachverhalte ist längst nicht mehr nur Aufgabe des nationalen Gesetzgebers. Digitale Sachverhalte kennen keine Ländergrenze. Es ist daher nur konsequent, dass die Regulierung solcher Sachverhalte in den Aufgabenbereich der EU rutscht und dort immer mehr Platz einnimmt. Hielt man das Inkrafttreten der DSGVO 2018 noch für eine kleine Besonderheit, da der Einfluss der Digitalisierung nicht mehr auf nationaler, sondern auf EU-Ebene geregelt wurde, rauschen die Verordnungen und Richtlinien 5 Jahre später in die nationale Anwendbarkeit. In unserem neuen Artikel finden Sie einen Überblick was 2024 wichtig wird und ist.

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