Fachnews 04.10.2021

Aus dem Datenschutz-Blog: Hinweisgebersystem - Pflicht ab Dezember 2021

 

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem dient Mitarbeitern, Mandanten, Partnern, und sonstigen im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehenden Personen, als Anlaufstelle um anonym interne Missstände und eventuelle Regelverstöße digital zu melden. Durch die garantierte Anonymität müssen die Hinweisgeber keine Befürchtungen etwa vor Kündigungen, Versetzungen oder Diskriminierung am Arbeitsplatz haben. Des Weiteren können durch das System Unternehmen vor Reputationsschäden bewahrt werden. Sogar die internen Prozesse können mithilfe dieses Systems optimiert werden.

Bis wann muss ein Hinweisgebersystem integriert sein?

Dies wird in Artikel 26 der EU-Richtlinie ausdrücklich geregelt. Artikel 26 der EU-Richtlinie regelt, dass Unternehmen „dieser Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 nachzukommen“ haben. Dies gilt für Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Größe von 50-249 Mitarbeitern gilt der 17. Dezember 2023, sie haben also zwei Jahre länger Zeit dazu.


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