Februar 2010 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Einbringung eines Einzelunternehmens im Wege der Kapitalerhöhung - Schenkung an die Mitgesellschafter der GmbH?

Erfolgt eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH durch Sacheinlage, insbesondere durch Übertragung eines Einzelunternehmens, so ist streitig, ob und unter welchen Umständen dies bei den Mitgesellschaftern zu einer schenkungssteuerpflichtigen Zuwendung führen kann. Eine solche Situation kann sich z. B. ergeben, wenn eine Betriebsaufspaltung oder Verpachtung eines Gewerbebetriebs als Ganzes durch Einbrinung des Besitzunternehmens bzw. des Verpachtungsunternehmens in die Betriebs-GmbH beendet wird, an welcher neben dem Inhaber des Besitz- bzw. Verpachtungsunternehmens noch weitere Gesellschafter beteiligt sind, oder wenn ein bisher nicht an der GmbH beteiligter Dritter erstmalig im Rahmen der Kapitalerhöhung Mitgesellschafter der GmbH wird. Eine entscheidende Rolle spielt dabei auch die Frage, wie die übernehmende Kapitalgesellschaft das übergehende Vermögen bewertet. Diese Problematik und Lösungswege daraus werden in dem vorliegenden Beitrag behandelt.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 3/2010, S. 133

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