Fachnews 12.03.2018

Erfassung von EC-Kartenumsätzen

Im Kassenbuch sind nur Bareinnahmen und –ausgaben zu erfassen

Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle (d.h. Bezahlung per EC-Karte) im Kassenbuch stellt einen formellen Mangel dar


Bisher
ist es gelebte Praxis, die gesamten Tageseinnahmen im Kassenbuch zu erfassen. Anschließend wird der bargeldlos vereinnahmte Teil (EC-Cash) wieder als Ausgabe ausgetragen.

Zukünftig können die Anforderungen der Finanzverwaltung wie folgt umgesetzt werden:

Die EC-Kartenumsätze separat in einer Extraspalte im Kassenbuch erfassen
oder
Die EC-Kartenumsätze in einem separaten Nebenbuch erfassen

Der Deutsche Steuerberaterverband hat die Anerkennung der bisherigen kaufmännischen Übung gefordert, aber derzeit noch keine Rückantwort erhalten.

So lange schlagen wir vor, dass Sie die EC-Karten-Umsätze in einem separaten Nebenbuch erfassen, um die von der Finanzverwaltung erforderlichen Formalitäten zu erfüllen.


Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schäfer und Frau Weis jederzeit gerne zur Verfügung.