September 2013 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Die finale Kapitalerhöhung - Eine neue Unterform der ordentlichen Kapitalerhöhung

Der Begriff "finale Kapitalerhöhung" bezeichnet eine auf den Vorschriften der ordentlichen Kapitalerhöhung des Aktiengesetzes beruhende Unterform derselben. Charakteristikum der "finalen Kapitalerhöhung" ist die Anpassung des ursprünglichen Kapitalerhöhungsbeschlusses an den schließlich gezeichneten Erhöhungsbetrag durch die Hauptversammlung. Der Beitrag stellt das Konzept der "finalen Kapitalerhöhung" vor, erläutert deren Voraussetzungen und berichtet über die ersten Erfahrungen des Verfassers mit der registergerichtlichen Umsetzung der "finalen Kapitalerhöhung".

erschienen in: Die Aktiengesellschaft (AG), Nr. 17/2013, S. 630