Fachnews 23.02.2023

Grenzüberschreitende Erbfälle Deutschland - Schweiz

Grenzüberschreitende Erbfälle Deutschland - Schweiz

Die Schweiz gilt bei vielen als das ideale Land um den Ruhestand genießen zu können. Vor allem Vermögende schätzen die hohe Lebensqualität und die exzellente Infrastruktur, sowie zahlreiche Kulturangebote, welche die Schweiz besonders für ältere Menschen bieten kann.
Besonders in Grenznähe bestehen jedoch auch oftmals Verwandtschaftsverhältnisse über die Grenzen. Wer träumt nicht vom Schweizer Millionenerbe von der längst vergessenen Tante. Was viele Erblasser nicht bedenken: in der Schweiz gilt ein anderes Ehegüter- und Erbrecht. Was viele Erben nicht bedenken: Wie wird das Millionenerbe denn versteuert?
Gezielte Planung kann sich jedoch lohnen. Wer die Schweiz jedoch als Erbschaftsteuerparadies hält, ist schlecht beraten.

Wir unterstützen Sie gerne!

 



Vorteile der Schweiz:
Die Erbschaftsteuer in der Schweiz wird auf Ebene der Kantone erhoben. Jeder Kanton kann den Steuersatz selbst bestimmen. Beispielsweise erheben die Kantone Schwyz und Obwalden keine Erbschaft- und Schenkungssteuern.
In fast allen Kantonen sind nahe Angehörige als Erben (z.B. Mutter, Vater, Kind, Enkel – teilweise auch Lebensgefährten, nicht aber Cousinen, Onkel und Tanten) von der Erbschaftsteuer befreit. Ehegatten sind in allen Kantonen von der Erbschaftsteuer befreit. Immobilien die sich in anderen Kantonen befinden, können nur von diesen Kantonen besteuert werden. Daraus ergibt sich auch erhebliches Optimierungspotential. Wenn Aktien von Immobiliengesellschaften vererbt werden, dann darf nur der Wohnsitzkanton besteuern. Wenn der Erblasser seinen Wohnsitz z.B. im Kanton Obwalden hat, zahlen die Erben auf diesen Vermögenswert keine Erbschaftsteuer



Nachteile der Schweiz:
Da nahe Angehörige der Erblasser meist von der Besteuerung der Erbschaft in der Schweiz ausgenommen sind, erhebt die Schweiz im Gegenzug sehr hohe Steuern bei Dritten oder nicht nahen Angehörigen. In unserem Beispielsfall hat die Schweiz eine höhere Steuer festgesetzt, da es sich bei der Erbin nur um die Cousine der Verstorbenen gehandelt hat. Zudem besteht nicht in allen Kantonen die Möglichkeit Unternehmensbeteiligungen wie in Deutschland nach §§ 13a ff. ErbStG fast steuerfrei auf einen Erben zu vererben, da einige Kantone eine solche Begünstigung nicht vorsehen.


 
Planung:
Eine sorgfältige Nachlassplanung kann auch das Nutzen von ausländischen Rechtsordnungen umfassen. Die Schweiz ist hierfür jedoch nur bedingt geeignet, da das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland die sogenannte „überdachende Besteuerung“ ermöglicht, sodass schlussendlich ein deutscher Erbe - unter Anrechnung der Schweizer Steuer - normal besteuert werden würde. Es gilt vieles zu beachten, insbesondere die abweichenden Regelungen zum Ehegüter- und Erbrecht. Ihr Testament und ein etwaiger Ehevertrag sind bei einem Wegzug in die Schweiz dringend zu prüfen und evtl. zu ändern. Machen Sie sich auch Gedanken über die Erben. Bestenfalls ziehen diese ebenfalls in die Schweiz, sodass eine Besteuerung in Deutschland (nach einer Frist) nicht mehr möglich ist und die Steuerfreiheit einiger Kantone voll ausgenutzt werden kann.
Sollten Sie Interesse daran haben in die Schweiz umzuziehen können wir Sie umfassend bei der Planung etwaiger Optimierungen der Erbschaftsteuer beraten. Sprechen Sie uns an. (in orange/mit Link)
Unser Kooperationspartner unterstützt Sie auch gerne bei der steueroptimierten Strukturierung Ihres Vermögens in der Schweiz. (Opes Verlinkung)

Disclaimer: Der Artikel baut auf einem Vortrag auf, den Herr Rechtsanwalt Stark mit unserem Kooperationspartner in der Schweiz, Herr dipl. Steuerexperte Manuel Egli von der OPES AG auf einer internationalen Steuerberaterfachtagung gehalten hat. Weitere Informationen zu unserer Kooperation erhalten Sie unter: http://www.kompetenzen-ueber-grenzen.de/home.html