Kanzleinews 14.04.2022

Neu im Portfolio: Grundsteuer-Reform

Die neue Grundsteuer ab 2025 – Abgabe Feststellungserklärungen in 2022

 

Die neue Grundsteuer – Abgabe Feststellungserklärungen ab 01.07.2022

Sicherlich haben Sie bereits von der neuen Grundsteuer gehört. Diese rollt nämlich unwiderruflich auf uns zu. Für alle Eigentümer eines Grundstücks, egal ob Haus, Eigentumswohnung oder Autostellplatz, ist in diesem Jahr die Abgabe einer Feststellungserklärung Pflicht.  

Die zukünftige Grundsteuer beruht auf den neuen Grundsteuerwerten für Grundstücke, zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022.

Nachdem die Finanzverwaltung sich mehrere Jahre Zeit gelassen hat, geht es nun Schlag auf Schlag: In dem kurzen Zeitfenster vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 müssen die neuen Feststellungserklärungen elektronisch (nicht händisch) an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung wie auch bei der Abgabe der Feststellungserklärung.

Mehr Informationen finden Sie hier.