Oktober von 2006 Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Die Rechte der GmbH nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz - Verjährungsfalle für den Auszahlungsanspruch des Gesellschafters?

 

Das Auszahlungsverbot in § 30 Abs. 1 GmbHG bzw. der Erstattungsanspruch in § 31 Abs. 1 GmbHG lassen nach der Rechtsprechung des BGH den im übrigen wirksam zustande gekommenen Auszahlungsanspruch des Gesellschafters unberührt. Nur wie ist es um dessen Realisierung unter dem Blickwinkel der Verjährung bestellt? Die Schuldrechtsreform hat durch die Änderung der Verjährungsfristen und die Einengung des Tatbestands des § 202 BGB a. F. durch die Nachfolgevorschrift § 205 BGB die "Symmetrie" zwischen den Rechten/Ansprüchen der Gesellschaft und denen des Gesellschafters aus dem Lot gebracht, was durch die Verlängerung der Verjährungsfrist für den gutgläubigen Gesellschafter in § 31 Abs. 5 GmbHG seit 15.12.2004 noch verschärft wurde. Die sich daraus ergebende verschlechterte Rechtslage für den Gesellschafter ist Inhalt dieses Beitrags.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 21/2006, S. 1149

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