Dezember 2014 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Gefahr der Fortsetzung einer "Schein"- GmbH & Co. KG nach beendetem Insolvenzverfahren?

 

Insbesondere im Rahmen eines Insolvenzplans und der dessen Bestätigung nachfolgenden Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt es in der Praxis zur Fortsetzung der ursprünglich durch die Insolvenzeröffnung aufgelösten GmbH & Co. KG. Dabei entsteht bei Simultaninsolvenz von Komplementär-GmbH und KG die Gefahr, dass die fortgesetzte Gesellschaft im Außenverhältnis nur scheinbar mit der ursprünglichen GmbH & Co. KG identisch ist. Der Beitrag stellt dieses Risiko dar und diskutiert Gestaltungsalternativen.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 24/2014, S. 1300