Dezember 2014 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein
Gefahr der Fortsetzung einer "Schein"- GmbH & Co. KG nach beendetem Insolvenzverfahren?
Insbesondere im Rahmen eines Insolvenzplans und der dessen Bestätigung nachfolgenden Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt es in der Praxis zur Fortsetzung der ursprünglich durch die Insolvenzeröffnung aufgelösten GmbH & Co. KG. Dabei entsteht bei Simultaninsolvenz von Komplementär-GmbH und KG die Gefahr, dass die fortgesetzte Gesellschaft im Außenverhältnis nur scheinbar mit der ursprünglichen GmbH & Co. KG identisch ist. Der Beitrag stellt dieses Risiko dar und diskutiert Gestaltungsalternativen.
erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 24/2014, S. 1300
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