April 2017 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

BFH klärt Zweifelsfragen bei der schuldbefreienden Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Insbesondere im Kontext des Verkaufs von GmbH-Anteilen spielt die "Auslagerung" von Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine große Rolle in der Praxis. Seit dem Urteil des BFH vom 12.4.2007 - VI R 6/02, BStBl. II 2007, 581 = GmbHR 2007, 665 bestand die Gefahr, dass die schuldbefreiende Übernahme der Pensionsverpflichtung durch eine zu diesem Zweck neu gegründete GmbH des verkaufenden Gesellschafter-Geschäftsführers - da er hierbei zwangsläufig durch Zustimmung mitwirken muss - in jedem Fall zu einem steuerpflichtigem Zufluss von Arbeitslohn führt. Mit zwei aktuellen Urteilen vom 18.8.2016 - VI R 18/13, GmbHR 2017, 43 mit Komm. Altendorf/Gemeinhardt und (im Wesentlichen inhaltsgleich) vom 18.8.2016 - VI R 46/13, n.v. hat der VI. Senat des BFH nunmehr für die Praxis erfreuliche Klarstellungen und Abgrenzungen zu seinem Urteil aus 2007 vorgenommen. Deren Vorgeschichte, das rechtliche Umfeld und die Schlussfolgerungen für die Praxis hieraus sind Gegenstand dieses Beitrags.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 8/2017, S. 396-400