Juli 2008 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Übernahmegewinn bei nicht 100%iger Beteiligung der übernehmenden Körperschaft und alteinbringungsgeborene Anteile

Ob und in welchem Umfang der sog. Übernahmegewinn gemäß § 12 Abs. 2 UmwStG bei Verschmelzungen, bei denen die übernehmende Körperschaft an der übertragenden Körperschaft zwar beteiligt ist, aber zu weniger als 100%, steuerpflichtig ist, ist in der Literatur zum UmwStG i.d.F. des SEStEG höchst streitig und führt je nach Auffassung, insbesondere dann, wenn die Anteile der übernehmenden Körperschaft an der übertragenden Körperschaft alt-einbringungsgeborene Anteile i.S.d. § 21 UmwStG a.F. sind und die 7-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist, zu praktisch ergeblich unterschiedlichen Ergebnissen. Mit diesem Beitrag sollen die in der Literatur vertretenen Auffassungen auf Basis praktischer Beispiele "durchgespielt" und einer Bewertung zugeführt werden.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 14/2008, S. 747

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