Fachnews 06.07.2023

Zum Stand des Angemessenheitsbeschlusses zwischen der EU und den USA

 
Mit seinem Urteil vom 16. Juli 2020 hat der EuGH den Nachweis eines angemessenen Datenschutzniveaus durch die Privacy Shield-Zertifizierung aberkannt (Urteil v. 16.07.2020, Az. C‑311/18, Schrems II). Seit diesem Urteil fehlt es für die Übertragung personenbezogener Daten in die USA in vielen Fällen an der geeigneten Rechtsgrundlage. Mit dem EU-US Data Privacy Framework sollte nun die Basis für einen neuen Angemessenheitsbeschluss der beiden Länder erreicht werden.