Fachnews 31.07.2019

Recht: Bedeutung der Vorsorgevollmacht im Bankenbereich steigt!

Bedeutung der Vorsorgevollmacht im Bankenbereich steigt !

Banken lieben ihre eigenen Formulare und wollen am Liebsten keine Nachweise/Bevollmächtigungen akzeptieren, die nicht auf ihren eigenen Formularen erfolgen. Für das eindeutig formulierte eigenhändige Testament hat der Bundesgerichtshof dem bereits vor einigen Jahren Einhalt geboten und geurteilt, dass die Banken keinen Erbschein verlangen dürfen, wenn sich die Erbfolge aus einem privatschriftlichen Testament ergibt.

Auch Vorsorgevollmachten akzeptieren die Banken weithin nicht. Das Landgericht Hamburg hat dieser bedenklichen Bankpraxis nunmehr mittelbar einen ersten Riegel vorgeschoben. Es urteilte nämlich zurecht, dass eine Bank die Kosten eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers tragen muss, wenn dieser alleine deshalb bestellt werden musste, weil die Bank ohne berechtigten Anlass, eine Vorsorgevollmacht für einen nahen Angehörigen nicht akzeptiert hatte. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung auch für den Einsatz der Vorsorgevollmacht bei Banken nach dem Erbfall („transmortal“) Schule macht.