Januar 2011 von Rechtsanwalt Sigmund Perwein

Die Rückdeckungsversicherung in der Insolvenz der GmbH - Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters

Die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung macht diese grundsätzlich insolvenzfest, sie hindert jedoch den Insolvenzverwalter in aller Regel nicht daran, die Rückdeckungsversicherung zu kündigen. Der erlangte Rückkaufswert muss zwar vom Insolvenzverwalter für die Auszahlung der späteren Pension hinterlegt werden, ist aber als "Zerschlagungswert" zumeist deutlich niedriger als die Versicherungssumme plus Überschussanteile. Dem Pensionsberechtigten muss deshalb daran gelegen sein, den Insolvenzverwalter an der Kündigung zu hindern. Ob und wie dies ggf. möglich ist, ist Gegenstand dieses Beitrags, der ein "Update" zum Beitrag des Verfassers in GmbHR 2007. 589 darstellt.

erschienen in: GmbHRundschau (GmbHR), Nr. 2/2011, S. 79

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