Fachnews 24.04.2020

Die doppelstöckige GmbH - Erfolgsmodell für Erfolgreiche

Die doppelstöckige GmbH ist die einfachste Konzern- (Holding-) Struktur und deshalb auch für den Mittelstand geeignet. Sie macht schon dann Sinn, wenn sich herausstellt, dass ein Geschäftsmodell erfolgreich wird und dort, wo nur wenige Gesellschafter an einer GmbH beteiligt sind, typischerweise also bei Familienunternehmen.

 

Die Errichtung

Die Errichtung ist einfach. Bewährt hat sich, die Holding-GmbH zunächst bar zu gründen und im Handelsregister einzutragen, ein Vorgang, der von der Idee bis zur Eintragung in zwei Wochen realisierbar ist. In einem zweiten Schritt bringt ein oder bringen mehrere Anteilseigner ihre Geschäftsanteile an der erfolgreich operierenden GmbH im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Holding-GmbH ein.

 

Vorteile im laufenden Betrieb

Die am Markt operierende Tochtergesellschaft kann ihre nicht für die laufende Liquidität notwendigen Mittel (Gewinne) fast steuerfrei (ca. 1,5 % Steuern) in die Holding ausschütten und damit in einen sicheren Hafen bringen. Dies setzt beim aktiven Gesellschafter voraus, dass der/die Gesellschafter*in als Geschäftsführer*in seinen/ihren privaten Bedarf über sein/ihr Gehalt decken sollte. Die nicht privat benötigten Geldmittel können in der Holding fast ohne Steuerkürzung zum Vermögensaufbau genutzt werden. So kann sich die Holding die Funktion einer „Familienstiftung“ übernehmen.

 

Über die Holding können aber auch neue Geschäftsideen realisiert werden, die aus Gründen der Risikoabsicherung oder wegen eines völlig anderen Unternehmensgegenstandes in weiteren Tochter-GmbHs an den Markt gebracht werden können.

 

Die Holdingstruktur eignet sich schließlich auch als Trägerin von Cash-Pooling-Modellen zwischen den Tochtergesellschaften.

 

Der Clou kommt am Ende

Wir erleben es immer häufiger, dass noch junge Unternehmer (erfolgreiche start-ups) ein Unternehmen erfolgreich aufbauen und zur Blüte bringen, jedenfalls mit diesem Unternehmen aber noch nicht das Ende ihrer Wünsche erkennen. Ihr Ziel ist vielmehr, bereits im jungen oder mittleren Alter „cash“ zu machen. Hier ist die doppelstöckige GmbH das perfekte Modell, weil der Veräußerungsgewinn eben fast steuerfrei in der Holding landet. Bei mehreren Gesellschaftern können dies auch mehrere Holdings sein.

 

Dasselbe gilt aber auch dann, wenn Unternehmer*innen am Ende ihrer aktiven Zeit keinen Nachfolger in der Familie finden und ihr Unternehmen, sei es ans Management, sei es an Mitgesellschafter oder an dritte Investoren verkaufen.

 

In diesen Fällen kann Vermögen in der Holding gebündelt und reinvestiert werden. Nur die Erträge, die zum Leben benötigt werden, müssen in diesem Fall entweder über Gehälter oder Dividendenausschüttungen versteuert werden.

 

Am Ende noch zwei Ratschläge aus juristischer Sicht

Mit der Errichtung der doppelstöckigen GmbH dürfen Sie nicht bis zum Verkauf warten, vielmehr sollte diese für das optimale steuerliche Ergebnis sieben Jahre davor gegründet sein.

 

Lassen Sie sich bei der Abfassung des GmbH-Vertrages gut beraten, denn schon hier können Sie wichtige Weichenstellungen treffen für eine Einbindung (oder einem Ausschluss) erbberechtigter Personen und deren Verhältnis bzw. deren Kompetenzen regeln. Insofern kann die Holding die Funktion einer Familienstiftung ohne deren Beschränkungen übernehmen.