Die neue Grundsteuer ab 2025 – Abgabe Feststellungserklärungen in 2022
Die neue Grundsteuer – Abgabe Feststellungserklärungen ab 01.07.2022
Sicherlich haben Sie bereits von der neuen Grundsteuer gehört. Diese rollt nämlich unwiderruflich auf uns zu. Für alle Eigentümer eines Grundstücks, egal ob Haus, Eigentumswohnung oder Autostellplatz, ist in diesem Jahr die Abgabe einer Feststellungserklärung Pflicht.
Die zukünftige Grundsteuer beruht auf den neuen Grundsteuerwerten für Grundstücke, zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022.
Nachdem die Finanzverwaltung sich mehrere Jahre Zeit gelassen hat, geht es nun Schlag auf Schlag: In dem kurzen Zeitfenster vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 müssen die neuen Feststellungserklärungen elektronisch (nicht händisch) an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung wie auch bei der Abgabe der Feststellungserklärung.
Die wichtigsten Fakten und Fristen kurz für Sie zusammengefasst:
Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt.
Es behandle gleichartige Grundstücke unterschiedlich und verstoße so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Die bisherige Berechnung der jährlichen Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sog. Einheitswerten). Im Westen stammen diese aus dem Jahr 1964 und in den ostdeutschen Ländern beruhen sie auf Feststellungen aus dem Jahr 1935 (!), es handelt sich also noch um einen historischen Vorgang.
Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu gravierenden steuerlichen Ungleichbehandlungen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ist dies nicht mehr tragbar.
Welche Grundstücke sind von der Grundsteuerreform 2022 betroffen?
Alle! Denn als Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, egal ob privat, betrieblich oder land-und forstwirtschaftlich genutzt, sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. In Deutschland müssen daher etwa 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Achtung, auch als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie selbst betroffen, nicht etwa die Hausverwaltung.
Gibt es ein bundeseinheitliches Bewertungsverfahren für die neue Grundsteuer?
Natürlich nicht. Generell wurde ein einheitliches Bundesmodell ausgearbeitet. Faktoren für den Grundbesitzwert im Bundesmodell sind Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Gebäudealter, statistische Nettokaltmiete.
Die Länder können vom Bundesgesetz abweichen und ein eigenes Modell für die neue Grundsteuer einführen (sog. Öffnungsklausel). Von der Öffnungsklausel haben aktuell Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Sachsen und das Saarland Gebrauch gemacht.
Faktoren für den Grundbesitzwert in Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell) sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Bei Grundstücken, die überwiegend Wohnzwecken dienen, ist eine Reduzierung der Steuermesszahl zu berücksichtigen.
Wie ist der zeitliche Ablauf bei der Reform der Grundsteuer?
Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 sind initialisierende Steuererklärungen (Feststellungserklärungen) einzureichen. Der Abgabezeitraum ist vom 01.07.2022 bis 31.10.2022. Die Übermittlung der Feststellungserklärungen wird elektronisch über ELSTER erfolgen.
Die Finanzverwaltung selbst wird bis 31.12.2023 anhand der Feststellungserklärungen die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen. Welche Grundsteuer sich letztendlich ergibt, hängt von den Grundsteuer-Hebesätzen ab, die von den Städten und Kommunen bis zum 01.01.2025 festgesetzt werden müssen. Die künftige Berechnung der Grundsteuer ergibt sich dann aus dem Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Die Frage ob Grundstückseigentümer nach der Reform mehr Grundsteuer zahlen werden, kann daher heute noch nicht abschließend beantwortet werden. Grundsätzlich sind für jeden Eigentümer Änderungen nach oben oder unten möglich.
Was sind die nächsten Schritte für Sie und welche Kosten entstehen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Abgabe der Feststellungserklärung.
Für Grundstücke in Baden-Württemberg bieten wir Ihnen unsere Leistungen mit einer Pauschale von 250 EUR (netto) zzgl. Auslagen für Gebühren wie Grundbuchauszüge an. Für Grundstücke in anderen Bundesländern rechnen wir nach Aufwand mit 120 EUR (netto) pro Stunden zzgl. Auslagen ab. Es können zudem Sondervereinbarungen getroffen werden, wenn z.B. mehrere Wohnungen (im gleichen Objekt) vorhanden sind.
Falls Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden muss, bieten wir Ihnen gerne auch eine Betreuung durch unsere
Rechtsabteilung an.
Wie kann ich reichert & reichert beauftragen?
Unser Grundsteuerteam steht Ihnen für Fragen ab sofort gerne zur Verfügung. Eine Beauftragung können Sie uns per Mail an grundsteuer@reichert-reichert.de senden oder uns telefonisch kontaktieren. Hierfür erreichen Sie Frau Mona Reichmann unter 07731-9587-509 oder Frau Isabell Sauter unter 07731-9587-162.
Ihr reichert&reichert Team hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:
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