Vererben will geplant sein
Auf Grund unserer Mehrfachkompetenz als Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und als Steuerberater beraten wir Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens sowohl im Erlebens- (Schenkung) wie auch im Todesfall (Erbschaft) umfassend.
Unsere Beratung gilt nicht nur dem Zivilrecht (Testament/Erbvertrag), sondern insbesondere auch dem #Erbschaftsteuerrecht bzw. bei der Vermögensübertragung unter Lebenden dem #Schenkungsteuerrecht (z.B. Übertragung von Immobilenvermögen / Unternehmensnachfolge).
Uns ist es wichtig, Ihrer persönlichen Situation individuell Rechnung zu tragen. Wie sichern sich Ehegatten / Lebenspartner gegenseitig ab? Gibt es in der Familie befähigte Unternehmensnachfolger oder sollen Familienmtglieder von der #Unternehmensnachfolge ausgeschlossen werden? Wie läuft der Erbgang in Patchworkfamilien? Wie können Kinder / Geschwister mit Behinderung geschützt werden? Wie wirkt sich der Pflichtteil steuerlich aus?
Unser Beratungsangebot im Erbrecht umfasst unter anderem nachstehende Leistungen:
- Beratung und Erstellen von Testamenten (zum Beispiel Ehegattentestament, Unternehmertestament, Behindertentestament), Erbverträgen und Schenkungs- beziehungsweise Übergabeverträgen.
- Beratung, Konzeption und Gestaltung von #Unternehmensnachfolge.
- Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
- Fertigung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen sowie vorhergehender Grundstücks- und Unternehmensbewertungen.
- Beratung bei der Gründung von Familienstiftungen und Familiengesellschaften.
Ihr reichert&reichert Team hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:
Standort Singen
Zeppelinstraße 7
78224 Singen
Telefon +49 (0)7731 9587-0
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