Nachfolge rechtzeitig regeln
Kaum ein Thema bietet so viel Raum für Gestaltung wie die Nachfolgeplanung . Und kaum ein Thema berührt so viele Aspekte auch weit jenseits rechtlicher Überlegungen? Unser Beratungsansatz ist umfassend und vorausschauend. Wir bringen erbrechtliche und erbschaftsteuerliche aber auch persönliche Überlegungen in Einklang. Und sogar noch nach dem Erbfall bietet das Erbschaftsteuerrecht große Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. bei der Unternehmensbewertung).
Wir diskutieren mit Ihnen u.a.:
- Gibt es in der Familie befähigte Unternehmensnachfolger oder sollen Familienmtglieder von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossen werden?
- Wie muss ich weichende Erben abfinden, um Pflichtteilsansprüche auszuschließen?
- Wie organisiere ich einen Unternehmensverkauf, wenn sich keine geeigneten Nachfolger in der Familie finden?
- Zu welchem Zeitpunkt kann ich welche Vermögensteile steuergünstig übertragen?
- Wie sichere ich dabei dennoch meine Altersvorsorge?
- An wen übertrage ich welches Vermögen?
- Welches Vermögen wird als Betriebsvermögen begünstigt?
- Wie kann ich einen Firmenverkauf steuergünstig gestalten?
Voraussetzung für jede Entscheidung ist für Sie als Unternehmer, überhaupt den schenkung- bzw. erbschaftsteuerlichen Wert ihres Unternehmens zu kennen. Auch hier unterstützen Sie unsere speziell ausgebildeten Consultants.
Profitieren Sie von der Mehrfachkompetenz der Berater in unserer Wirtschaftskanzlei.
Ihr reichert&reichert Team hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:
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