Regenerative Energien

Regenerative Energien sind wichtig, weil sie die Umwelt schonen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern

Erneuerbare Energien in der Rechtsberatung

Erneuerbare Energien und damit auch das Recht der erneuerbaren Energien gewinnen in Zeiten von Klimawandel, Energietransformation und unsicherer Versorgungslage immer mehr an Bedeutung. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die sofortige Transformation weg von fossiler Energie hin zu erneuerbaren oder treibhausgasneutralen Energien notwendig, um die Ziele des Übereinkommens von Paris nicht zu gefährden. Von Solar- und Windenergie, Geothermie, E-Fuels oder Wasserstoff bis hin zu Wasserkraft und Biomasse spielen diese sauberen und endlos verfügbaren Energiequellen eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und der Minderung der Treibhausgasemissionen.

Rechtliche Hürden und Strategien für
erneuerbare Energien

Doch während das Potenzial erneuerbarer Energien für eine umweltfreundlichere und klimastabilere Zukunft unbestreitbar ist, stehen wir vor einer Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen, die es zu bewältigen gilt. Ein zentraler Aspekt, der unsere Beratung leitet, ist die Notwendigkeit eines robusten rechtlichen Rahmens, der die Entwicklung, den Betrieb und die Integration erneuerbarer Energiequellen in bestehende Energiesysteme unterstützt. Hierbei spielen neben strategischen Überlegungen auf EU-Ebene auch die nationale Gesetzgebung eine erhebliche Rolle, denn sie legt den rechtlichen Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien fest und definiert Bedingungen für Investitionen, Genehmigungen, Netzzugang und Einspeisevergütungen. Wir beobachten hierbei leider einen Flickenteppich an Einzelmaßnahmen, die keine kohärente Handhabung unzähliger Kleinprojekte zulassen. Zu erwähnen sei hierbei die Regelung zum Nullsteuersatz bei der Lieferung und Installation von bestimmten Photovoltaikanlagen oder die Praxis der Bundesländer bei der Genehmigung von Windkraftanlagen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Dynamik zwischen staatlicher Regulierung und Marktkräften im Bereich erneuerbarer Energien. Wie kann eine ausgewogene Regulierung sicherstellen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert wird, gleichzeitig aber Wettbewerb, Innovation und Verbraucherinteressen gewahrt bleiben?

Indem wir diese und andere Fragen beleuchten, streben wir danach, ein besseres Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft gestalten.

Herausforderungen die wir lösen!

Wir beraten seit vielen Jahren neben Einzelpersonen, die z.B. eine Aufdach-Photovoltaikanlage errichten, auch Energie- und Projektgesellschaften. Daneben kommen erneuerbare Energien auch für viele weitere Unternehmen in Betracht. Ausgangspunkt jeglicher Wertschöpfung, unabhängig davon, ob es sich um energieintensive produzierende Industrie oder Dienstleistungen handelt, ist der Bezug von Energie, überwiegend von Strom und Wärme. Die Zeiten günstig verfügbarer fossiler Energieträger sind insbesondere nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Fußnote der Geschichte. Dabei lässt sich gerade Strom und Wärme relativ kostengünstig substituieren, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Denken Sie hierbei an die Möglichkeit, auf Ihren Betriebsgebäuden eine Photovoltaikanlage zu errichten und den erzeugten Strom im Betrieb zu verwenden. Das schafft langfristig weitere Liquidität, insbesondere da der Gesetzgeber die Energiesteuerbegünstigungen für bestimmte Unternehmen langfristig streichen wird. Daneben profitieren Sie von einem günstigen Investitionsumfeld. Insbesondere im ländlichen Raum lassen sich Großprojekte wie Windparks, Freiland-Photovoltaik oder Agri-PV sehr einfach durch Projektgesellschaften umsetzen. Auch für Bürgerenergiegesellschaften ergeben sich eine Vielzahl von vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten.

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen:

  • Beratung und Vertragsgestaltung zur Rechtsform Ihrer Projektgesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG, Energiegenossenschaften etc.)
  • Beratung und Vertragsgestaltung zur Grundstückssicherung für Flächen, auf denen erneuerbare Energien erzeugt werden sollen
  • Beratung und Vertragsgestaltung zu den Vertriebswegen (Direktvermarktung, Einspeisung, Eigenverbrauch, Power Purchase Agreements, Mieterstrommodelle)
  • Beratung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) inkl. Ausschreibungsverfahren, sowie zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Beratung und Vertragsgestaltung zu Lieferanten- und Kundenverträgen
  • Beratung zur steuerlichen Gestaltung Ihres erneuerbare Energien Projekts, sowie zur Stromsteuer, Umsatzsteuer und Ertragssteuern, auch in grenzüberschreitenden Konstellationen

Darüber hinaus berät unsere Unternehmensberatung Sie auch in folgenden Fragen:

  • Auswahl des richtigen Förderprogramms, nebst Antragsstellung
  • Rentabilitätsberechnungen Ihres erneuerbare Energien Projekts
  • Unterstützung bei der Finanzierung und Kapitalbeschaffung

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. So ist Herr Dr. Reichert Gründungsmitglied und Aufsichtsrat eines mittelständischen Energieversorgers, der ausschließlich erneuerbare Energien erzeugt und vertreibt. Daneben beraten wir Unternehmen, die sich mit der Planung und Installation von Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, beschäftigen und dies seit Jahrzehnten erfolgreich tun. Profitieren Sie daher neben unserer Beratung auch von der exzellenten regionalen Vernetzung der Kanzlei in der Branche der erneuerbaren Energien.

Kurz und knapp

Was besagt das Abkommen von Paris?

Das Übereinkommen von Paris ist ein internationaler Klimavertrag von 2015, der die globale Erwärmung auf unter 2°C – möglichst 1,5°C – begrenzen soll. Staaten verpflichten sich, nationale Klimaschutzpläne zu erstellen und ihre Emissionen zu reduzieren.

Kurz und knapp

Was versteht man unter erneuerbaren Energieträgern?

Erneuerbare Energieträger sind Energiequellen, die sich im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas relativ schnell erneuern oder praktisch unerschöpflich verfügbar sind. Dazu zählen Sonnenenergie (Photovoltaik, Solarthermie) und Wasserkraft.