Schonend durch schwieriges Gewässer
Seit vielen Jahren begleiten wir Menschen aus dem In- und Ausland in steuerstrafrechtlichen Verfahren.
Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt dabei in der Verhinderung solcher Verfahren zum Beispiel durch eine strafbefreiende Selbstanzeige. Sollte dies nicht mehr möglich sein, bemühen wir uns um eine möglichst schonende Beendigung des Steuerstrafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren vor Eröffnung einer öffentlichen Verhandlung, z. B. durch eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Der BEPS-Prozess („Base Erosion and Profit Shifting“) zeigt bereits heute große Wirkung. Das Entdeckungsrisiko ist so hoch wie nie. Wir zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie auch ungewollte Steuerrisiken frühzeitig vermeiden können.
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