M&A und Unternehmensbewertung

Erfordert interdiziplinäre Begleitung und Beratung aus den Bereichen Steuern, Recht und Consulting

Interdisziplinäre Beratung bei Unternehmenstransaktionen

Durch die vielfältigen Kompetenzen und enge Zusammenarbeit unserer Fachexperten bieten wir Ihnen eine bereichsübergreifende rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung bei sämtlichen Themen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen. Neben der Erstellung und Prüfung von Verträgen begleiten wir Due-Diligence-Prüfungen, entwickeln steueroptimierte Gestaltungen und moderieren im Verhandlungsprozess.

Im Rahmen einer Unternehmensbewertung ermitteln unsere Wirtschaftsberater für Sie Unternehmenswerte sowie Unternehmenswert­bandbreiten und sind so die Schnittstelle zur anwaltlichen und steuerlichen Beratung im Bereich Mergers & Acquisitions aber auch in der Unternehmensnachfolge.

Unternehmenswertermittlung zur Kaufpreisfindung

Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig. Häufig dient ein ermittelter Unternehmens­wert bei einem Unternehmens­verkauf oder bei der Übertragung von einzelnen Anteilen den Beteiligten als Basis für Preisverhandlungen. Wichtig in allen Fällen: Wert ist nicht gleich Preis! Sicherlich hat jeder Unternehmer eine gewisse Vorstellung hinsichtlich des Wertes seines Unternehmens. Bei Preisverhandlungen einzig darauf abzustellen, nutzt jedoch nur wenig, da die Kaufpreisvorstellung des Verkäufers naturgemäß nicht unbedingt der Zahlungs­bereitschaft des Kaufinteressenten entsprechen muss. Abweichungen sowohl nach unten als auch nach oben sind die Regel. Daher sollten die vorhandenen Wertvorstellungen eines Gesellschafters in einem für unabhängige Dritte und damit auch für den Kaufinteressenten nachvollziehbaren Unternehmenswert abgebildet werden, aus dem dann ein Kaufpreis abgeleitet werden kann.

Vorgehen bei der Unternehmenswertermittlung

Die Unternehmenswertermittlung kann auf Basis des Ertragswertverfahrens nach IDW S1 erfolgen. Unter dem IDW S1 versteht man die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) veröffentlichten „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“. Diese sind zwar nicht rechtlich bindend, jedoch aufgrund ihrer Anwendung in der Praxis bedeutend und ermöglichen eine vergleichbare Vorgehensweise bei der Bewertung. Aufbauend auf einer umfassenden Analyse der zurückliegenden Geschäftsjahre sowie der zukünftigen Chancen und Risiken wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Unternehmensplanung die zukünftige Unternehmensentwicklung in einem mehrjährigen Bewertungsmodell mit Detailplanungs- und Fortführungsphase sowie der Phase der ewigen Rente geplant. Die sich dabei ergebenden ausschüttbaren Überschüsse werden mit einem für das Unternehmen spezifisch zu ermittelnden Kapitalisierungs­zinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst und bilden in Summe den Unternehmenswert. Dieser kann als Basis für die Kaufpreisfindung zwischen Käufer und Verkäufer dienen.

Da in der Höhe des Kaufpreises häufig ein Grund für Unstimmigkeiten zwischen dem bisherigen Unternehmens­inhaber und einem potentiellen Unternehmens­nachfolger liegen, ist die Unternehmens­wertermittlung ein wesentlicher Punkt, der zum Gelingen der Unternehmens­nachfolge beitragen kann. Den einen richtigen Unternehmenswert gibt es dabei nicht. Daher ist es sinnvoll, Unternehmens­werte anhand verschiedener Szenarien der möglichen zukünftigen Unternehmens­entwicklung darzustellen und eine sich daraus ergebenden Wertbandbreite zu ermitteln. In den Verhandlungen ist es für den Verkäufer wichtig, den Käufer von seinem Zielszenario einer Unternehmensentwicklung zu überzeugen. Oft werden auch ein Grundkaufpreis und eine Kaufpreisanpassung bei Erreichen oder Verfehlen von Zielen vereinbart.

 

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Kurz und knapp

M&A

M&A steht für Mergers & Acquisitons, zu deutsch Fusionen & Akquise und bezieht sich auf Transaktionen im Unternehmensbereich wie Fusionen, Unternehmenskäufe, Betriebsübergänge oder Übernahmen.

 

Kurz und knapp

Was bedeutet Unternehmensbewertung?

Bewertung eines Unternehmens oder Teilen des Unternehmens zur Ermittlung des Firmenwerts. Besonders wichtig  ist die Unternehmensbewertung bei einer Unternehmensübernahme bzw. bei einem Unternehmenskauf.