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Aus dem Datenschutz-Blog: Pressemitteilung zur Löschung von Corona-Daten

 
Die Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen und Baden-Württemberg beschäftigt aktuell ein sehr wichtiges Thema in Bezug auf die Corona-Pandemie: Was passiert nach Aufhebung fast aller gesetzlicher Pflichten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen, mit den hierbei verarbeiteten personenbezogenen Daten? Wir haben zusammengefasst, was Unternehmen zu beachten haben.
Die Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen und Baden-Württemberg beschäftigt aktuell ein sehr wichtiges Thema in Bezug auf die Corona-Pandemie: Was passiert nach Aufhebung fast aller gesetzlicher Pflichten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen, mit den hierbei verarbeiteten personenbezogenen Daten? Wir haben zusammengefasst, was Unternehmen zu beachten haben.
 

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden seit zwei Jahren unter anderem von Arbeitgebern verschiedenster Berufszweige eine Vielzahl von personenbezogenen Daten hauptsächlich in Gestalt von Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet (hierzu auch unser Blogbeitrag: „Corona-Pandemie Gesundheitsfragen im Arbeitsverhältnis“). Nach Wegfall der 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz (wie wir bereits berichteten: „3G am Arbeitsplatz“) nach dem Infektionsschutzgesetz mit Wirkung zum 19. März 2022, verändern sich nun die Vorgaben an Arbeitgeber hinsichtlich der Erhebung und Speicherung von Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten.


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