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Aus dem Datenschutz-Blog: “Superzentralregister“ als Datenschutzmonster? – Teil I

 

Modernisierung durch Zentralisierung?

Um die Digitalisierung der deutschen Behörden zu beschleunigen, sollen diverse dezentrale Register bei einer zentralen Registermodernisierungsbehörde zumindest gedanklich zusammengefasst werden. Die Behörde bearbeitet Anfragen von verschiedenen Stellen, fragt die entsprechenden Registerinformationen bei den einzelnen Registerstellen ab und gibt sie an die abrufende Stelle weiter. Dabei nimmt gem. § 3 I S. 2 IDNrG das Bundesverwaltungsamt die Aufgaben der Registermodernisierungsbehörde wahr.

Die datenschutzrechtliche Krux an der Sache ist, dass § 1 i.V.m. der Anlage des Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (im Folgenden IDNrG) die steuerliche Identifikationsnummer als zentrales personenbezogenes Datum zur Abfrage im zu schaffenden „allumfassenden Superzentralregister“ vorsieht. Insgesamt 51 Register sollen über die Steueridentifikationsnummer abgefragt werden können.

 

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