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Steuern: Der Geschäftsführer einer (ausländischen) Kapitalgesellschaft kann ständiger Vertreter sein!

Der Geschäftsführer einer (ausländischen) Kapitalgesellschaft kann ständiger Vertreter sein!

Der Bundesfinanzhof hat die lange strittige Frage geklärt, ob der Geschäftsführer einer (ausländischen) Kapitalgesellschaft zugleich deren ständiger Vertreter sein kann und hat dieses in einer aktuellen Entscheidung bejaht.

Für ausländische Kapitalgesellschaften, die in Deutschland tätig sind, erhöht diese Entscheidung das Risiko, in Deutschland beschränkt steuerpflichtig zu werden. Bisher war es möglich, durch Einsatz des Geschäftsführers statt angestellter Vertriebsmitarbeiter bei bis zu ca. 150 Aufenthaltstagen im Jahr eine Besteuerung der ausländischen Kapitalgesellschaft in Deutschland zu vermeiden. Jetzt muss auch der Geschäftsführer damit rechnen ab ca. 60 Aufenthaltstagen in Deutschland selbst zum ständigen Vertreter zu werden.

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